Fremdenführer:in ist in Österreich ein geschützter Beruf. Wer Gäste gegen Bezahlung durch Städte, Landschaften und Sehenswürdigkeiten führt, braucht eine staatliche Prüfung und eine Gewerbeberechtigung. Hier steht das Wichtigste für ganz Österreich auf einer Seite (Stand Oktober 2026). Für verbindliche Auskünfte ist die Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer im jeweiligen Bundesland zuständig.
Rechtliche Grundlage
- Fremdenführer:in ist ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 21 und § 108 Gewerbeordnung 1994).
- Voraussetzung ist der Befähigungsnachweis: ein Lehrgang mit mindestens 250 Unterrichtsstunden und die Befähigungsprüfung bei der Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer. Die Prüfung gilt für ganz Österreich.
- Danach folgt die Gewerbeanmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat. Mit der Gewerbeberechtigung beginnen die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und die Pflichtversicherung bei der SVS.
- Geregelt ist das in der Fremdenführer-Verordnung (BGBl. II Nr. 46/2003) und in der Prüfungsordnung des Fachverbands der Freizeit- und Sportbetriebe.
Quelle: WKO Oberösterreich, Infoblatt Fremdenführer, Stand Jänner 2026
Was ohne Fremdenführer-Gewerbe erlaubt ist
- Erläuterungen in Fahrzeugen des Ausflugswagen-, Mietwagen-, Taxi- und Fiakergewerbes
- Führungen in Gebäuden oder auf Geländen durch die Verfügungsberechtigten oder deren Beauftragte, zum Beispiel in Museen, Kirchen oder Ausstellungen
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten durch Reisebetreuer:innen (freies Gewerbe) bei der Betreuung von Reisenden
Wer ohne Berechtigung führt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. In beliebten Städten wie Salzburg sind "Schwarzführer" ein bekanntes Ärgernis für geprüfte Guides.
Angestellt oder selbständig
Wer nur die Module 1 und 2 der Befähigungsprüfung ablegt (ohne Unternehmerteil), darf als Dienstnehmer:in im Namen und auf Rechnung eines selbständigen Fremdenführers arbeiten. Für die Selbständigkeit braucht es zusätzlich das Modul 3 (kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) und die Gewerbeanmeldung.
Ausweis und Plakette
- Selbständige und geprüfte Mitarbeiter:innen tragen bei der Führung eine Legitimation mit Lichtbild, ausgestellt von der Bezirksverwaltungsbehörde. Darin stehen die Fremdsprachen. Seit 2. Jänner 2025 gibt es sie im Scheckkartenformat, der Antrag ist kostenlos.
- Die Wirtschaftskammer führt die Marke "austriaguides". Logo und Plakette "Austria Guide, staatlich geprüft" dürfen Guides mit aktiver Gewerbeberechtigung verwenden, die Plakette gibt es gegen Vorlage der Legitimation bei der Fachgruppe (die Preise unterscheiden sich je Bundesland).
Quellen: WKO, neue Gewerbelegitimation, WKO Niederösterreich
Guides aus anderen EU- und EWR-Staaten
Wer vorübergehend und gelegentlich aus einem anderen EU- oder EWR-Staat in Österreich führen möchte, braucht eine Dienstleistungsanzeige beim Wirtschaftsministerium (Referat Gewerberechtsvollziehung). Voraussetzung ist, dass der Beruf oder die Ausbildung im Herkunftsstaat reglementiert ist oder mindestens ein Jahr Berufspraxis in den letzten zehn Jahren vorliegt. Ob jemand berechtigt ist, zeigt das öffentliche Dienstleistungsregister. Wer sich in Österreich niederlässt, braucht eine Gewerbeanmeldung; ausländische Qualifikationen können anerkannt werden.
Quelle: WKO, Gewerbeausübung durch Fremdenführer aus dem Ausland
Versicherung und Kammerumlage
- Die Sozialversicherung bei der SVS beginnt automatisch mit der Gewerbeberechtigung.
- Eine Berufshaftpflicht ist dringend zu empfehlen; über die Wirtschaftskammer gibt es ein Angebot (Informationsblatt bei der Fachgruppe). Eine gesetzliche Versicherungspflicht haben wir nicht gefunden.
- Die Grundumlage der Kammer legt jedes Bundesland selbst fest (Oberösterreich 2026: 108 Euro für Einzelunternehmen).
Jedes Bundesland ein bisschen anders
Jedes Bundesland hat eine eigene Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe mit eigenen Angeboten, Terminen und Preisen. Die Übersicht der Landesseiten steht bei der Wirtschaftskammer. Die Vereine der Fremdenführer:innen in den Ländern finden Sie unter Vereine, Weiterbildungen unter Fortbildung und die Treffen unter Kongresse.
Wie werde ich Fremdenführer:in?
Alles zu Lehrgängen, Prüfung, Kosten und Förderung steht unter Ausbildung.
austriaguide.at ist ein unabhängiges Portal von Guides für Guides und nicht Teil der Wirtschaftskammer. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.
